Abfallsorten
Die hier aufgeführten Abfallsorten beziehen sich auf die Abfallschlüssel, welche gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) definiert sind:
Abfallschlüssel 15 XX XX (Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)):
Papier / Pappe (Abfallschlüssel 15 01 01) Welche Materialien gehören dazu?
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Unbehandeltes Holz (Abfallschlüssel 15 01 03)
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Gemischte Verpackungsmaterialien (Abfallschlüssel 15 01 06)
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Abfallschlüssel 17 XX XX (Bau- und Abbruchabfälle):
Bauschutt-Gemisch (Abfallschlüssel 17 01 07) Welche Materialien gehören dazu? Welche Materialien gehören nicht dazu? | |
Behandeltes Holz (Abfallschlüssel 17 02 01)
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Erde und Steine (Abfallschlüssel 17 05 04) Welche Materialien gehören dazu?
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Asbesthaltige Baustoffe (Abfallschlüssel 17 06 05)
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Gemischter Baustellen- und Abbruchabfall (Abfallschlüssel 17 09 04)
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Abfallschlüssel 20 XX XX (Siedlungsabfälle = Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen):
Kompostierbare Abfälle (Abfallschlüssel 20 02 01)
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Gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüssel 20 03 01)
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Folgende Abfälle gelten als Sondermüll und werden von uns generell nicht angenommen: