Die FAQs
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die häufigsten Fragen geben.
Welchen Kosten fallen bei der Nutzung des Containerdienstes an?
Für die Containerstellung und Entsorgung Ihres Abfalls berechnen wir Folgendes:
- Transport-Pauschale (beinhaltet das Stellen und Holen des Containers inkl. der Fahrt zur Entsorgung)
- Kilogenaue Abrechnung der entsorgten Abfallklasse
- CO2-Abgabe je Tonne für bestimmte Abfallarten
- Container-Miete ab Überschreitung von 2 Wochen Standzeit
Weitere Kosten können darüber hinaus entstehen durch:
- Kosten für die Stellgenehmigung im öffentlichen Raum, falls notwendig
- Sortier- / Umladekosten, falls anfallend
- Bereitstellung von Big-Bags
- Nutzung weiterer Leistungen (siehe hierzu Angaben unter "Leistungen")
Da jeder Auftrag individuell ist, nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Beratungsservice!
Welchen Kosten fallen bei der Selbstanlieferung von Abfällen an?
Für die Selbstanlieferung und Entsorgung Ihres Abfalls berechnen wir Folgendes:
- anteilige Transport-Pauschale (beinhaltet die Fahrt zur Entsorgung)
- Kilogenaue Abrechnung der entsorgten Abfallklasse
- CO2-Abgabe je Tonne für bestimmte Abfallarten
- Sortier- / Umladekosten, falls anfallend
Welche Containergröße benötige ich?
Die optimale Containergröße richtet sich sowohl nach Ihren individuellen Platzverhältnissen (Einfahrt, Stellplatz) als auch nach der Abfallmenge sowie der Abfallsorte. Wenn beispielsweise schwere Abfälle wie Bauschutt entsorgt werden sollen, ist durch die hohe Materialdichte mit einem hohen Füllgewicht des Containers zu rechnen. Um nun noch den Vorteil der kleinen Lkws (schmale Einfahrten) nutzen zu können, werden in diesem Fall eher kleinere Containergrößen bis 3 Kubikmeter empfohlen. Schwerere Containerbeladungen erfordern die Nutzung des großen Lkw.
Da jeder Auftrag individuell ist, nutzen Sie auch hier gerne unseren kostenlosen Beratungsservice!
Welche Stoffe dürfen im Container entsorgt werden?
Im Container sollten in erster Linie nur die Abfälle entsorgt werden, die bei Auftragserteilung abgestimmt wurden. Sollte sich während der Befüllung des Containers herausstellen, dass unvorhergesehen weitere Abfälle anfallen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. So haben wir die Möglichkeit eine individuelle Lösung zu finden. Bitte beachten Sie, dass es Abfälle gibt, die keinesfalls im Container entsorgt werden dürfen (siehe hierzu Angaben unter "Abfallentsorgung").
Was ist bei der Auswahl des Containerstellplatzes zu beachten?
Wenn der Container im öffentlichen Raum gestellt werden soll, muss eine Stellgenehmigung bei der Gemeinde beantragt werden. Hinweis: wir haben für ausgewählte Gemeinden bereits ein Kontingent an Stellgenehmigungen. Sollte die Beantragung einer individuellen Stellgenehmigung für Ihren Auftrag notwendig sein, übernehmen wir gerne die Beantragung für Sie.
Wenn der Container auf einem Privatgrundstück gestellt wird, muss keine Stellgenehmigung beantragt werden. In jedem Fall muss die Stellung des Containers jedoch durch den Auftraggeber mit dem Grundstücksbesitzer abgestimmt werden.
Darf ich den gestellten Container an einen anderen Standort verschieben?
Der Container sollte nach der Aufstellung idealerweise nicht vom Abstellort entfernt oder verschoben werden. Der Hintergrund ist, dass der Container nach seiner Befüllung auch wieder vom Lkw aufgenommen werden muss. Der Abstellort muss daher für den Lkw einerseits sowohl erreichbar sein als auch über den notwendigen umgebenden Platz verfügen, damit die Auslegearme des Lkws an den Container herangefahren werden können.
Wie kann ich Sondermüll wie Baustoffe auf Asbest-Basis oder künstliche Mineralfaser entsorgen?
Abfälle wie Baustoffe auf Asbest-Basis oder künstliche Mineralfaser müssen gesondert entsorgt werden. Hierfür liefern wir Ihnen sogenannte Big-Bags an, welche von Ihnen sortenrein befüllt werden müssen. Die befüllten Säcke werden von uns abgeholt und anschließend fachgerecht entsorgt.
Ist es möglich, Akten gemäß Datenschutzrichtlinien zu entsorgen?
Gerne können Sie auch Ihre alten Akten über uns entsorgen. Wenn die Entsorgung von Akten gemäß Datenschutzrichtlinien gewünscht ist, muss dies explizit vorab bei uns angemeldet werden. In diesem Fall übersenden wir Ihnen anschließend den Vernichtungsnachweis.
Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!